Was ist ein Taxi

„Verkehr mit Taxen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen…“ So beginnt der § 47 des PBefG (Personenbeförderungsgesetz). Wollen wir nicht weitere einschlägige Gesetze und Verordnungen (z.B. BOKraft) bemühen, nach denen ein Taxi zwei Achsen, vier Räder und zwei Türen auf der rechten Seite haben muss.

Viel gewichtiger aus Sicht eines Taxi-Kunden ist die Gegebenheit, dass ein Taxi ein PKW ist. Demnach können mit einem Taxi maximal 8 Reisegäste befördert werden. Folgende Fahrzeugklassen kommen als Taxi zum Einsatz:

Mehr als 8 Passagiere dürfen nicht in einem Taxi befördert werden. Für eine höhere Personenanzahl müssen demnach mehrere Taxis genutzt werden. Ferner sollte bei Großraumtaxis beachtet werden, dass diese mit Sitzplätzen ausgestattet sind und sich diese Fahrzeuge daher nur eingeschränkt für den Transport von Sofas, Umzugsgütern oder kompletten Schränken eignen.