FAQ TaxiRuf Düsseldorf

1975 wurde festgelegt, dass alle Taxen einheitlich die Farbe Hell-Elfenbein mit der offiziellen Bezeichnung Farbton RAL 1015 bekommen sollten.

Die Grundgebühr für ein Taxi Düsseldorf kosten Sie 4,50 € und pro KM zahlen Sie 2,20 €.

Ein Km in einem Taxi in Düsseldorf kostet Sie 2,20 €.

Ein Taxi in Düsseldorf bestellen Sie am besten über unsere Zentrale die 0211 714141 per WhatsApp über die 0211 714141 über das Kontaktformular auf der Website oder per Mail info@taxiruf-duesseldorf.de

Die Grundgebühr für ein Großraumtaxi beträgt 7,00 € und der Kilometer Preis beträgt 2,20 €.

Die Nummer der Taxi Ruf Düsseldorf lautet 0211 714141.

In unserer Taxizentrale fahren LVC ( London Taxi) und Tesla S Taxen.
Wir sind auch die einzigen die das Konzept des Elektrotaxis in Düsseldorf anbieten.

In unseren London Taxi befördern wir Sie samt Rollstuhl ohne Mehrkosten.
Sie müssen nicht einmal aus dem Rollstuhl absteigen, es ist eine Rampe vorhanden.

Der Begriff Taxi wurde vom Taxometer herkommend, das Gerät, mit dem der Preis für die Fahrt ermittelt wird. “Kraftdroschke”, die amtliche Bezeichnung für Taxis, war den Leuten einfach zu umständlich.

Der Begriff Taxi wurde vom Taxometer herkommend, das Gerät, mit dem der Preis für die Fahrt ermittelt wird. “Kraftdroschke”, die amtliche Bezeichnung für Taxis, war den Leuten einfach zu umständlich.

Taxi-Hauptstadt Berlin – in keiner anderen Stadt sind mehr Taxis unterwegs als in der Bundeshauptstadt. Mit rund 8.100 sind es mehr als doppelt so viele wie in der zweitplatzierten Stadt München, wo etwa 3.300 Taxen zur Personenbeförderung bereitstehen.

Um das Ganze zu vereinfachen: Es gibt mindestens 1243 legale Taxen in der Stadt. Und das ist schon mal ein Kern des Übels. Denn Düsseldorf hat nach Frankfurt und München die höchste Taxidichte Deutschlands. Laut einem älteren Gutachten reicht eine Flotte von 900 bis 1000 Wagen für eine Stadt dieser Größe aus.

  1. Mindestalter 21 Jahre.
  2. Personalausweis/Pass.
  3. aktuelles Lichtbild.
  4. gültiger Führerschein der Klasse B (seit mindestens zwei Jahren)
  5. ärztliche Bescheinigung über das Sehvermögen.

Bescheinigung über die persönliche Eignung (Führungszeugnis)

taxiruf-duesseldorf_fahrzeug