Was ist ein Taxi

„Verkehr mit Taxen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen…“ So beginnt der § 47 des PBefG (Personenbeförderungsgesetz). Wollen wir nicht weitere einschlägige Gesetze und Verordnungen (z.B. BOKraft) bemühen, nach denen ein Taxi zwei Achsen, vier Räder und zwei Türen auf der rechten Seite haben muss.

Viel gewichtiger aus Sicht eines Taxi-Kunden ist die Gegebenheit, dass ein Taxi ein PKW ist. Demnach können mit einem Taxi maximal 8 Reisegäste befördert werden. Folgende Fahrzeugklassen kommen als Taxi zum Einsatz:

Mehr als 8 Passagiere dürfen nicht in einem Taxi befördert werden. Für eine höhere Personenanzahl müssen demnach mehrere Taxis genutzt werden. Ferner sollte bei Großraumtaxis beachtet werden, dass diese mit Sitzplätzen ausgestattet sind und sich diese Fahrzeuge daher nur eingeschränkt für den Transport von Sofas, Umzugsgütern oder kompletten Schränken eignen.

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Dachzeichen, beleuchtet (max. 30 Watt)

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Farbe: Hellelfenbein (RAL 1015)

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zwei Türen auf der rechten Seite (BOKraft §25)

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Taxameter (Fahrpreisanzeiger)

Schild mit Name und Betriebssitz des Unternehmens

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Zwei Achsen, vier Räder (BOKraft § 17)

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Taxi Aufkleber hinten Links

Mitzuführende Unterlagen und Dokumente

Folgendes muss in jedem Taxi mitgeführt werden:

Quittungen

Es ist eine ausreichende Anzahl an Fahrpreis-Quittungsvordrucken mitzuführen. (§6 TaxO)

Stadtplan & Straßenverzeichnis

Stadtplan und Straßenverzeichnis sind mitzuführen. Diese dürfen nicht älter als drei Jahre sein. Dem Fahrgast ist auf Verlangen Einblick zu gewähren. (§6 TaxO)

Verordnungstexte

Die Verordnung über den Verkehr mit Taxen sowie die Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr sind mitzuführen. Dem Fahrgast ist auf Verlangen Einblick zu gewähren. (§6 TaxO)

Wechselgeld

Ein „angemessener Wechselgeldbetrag“ muss mitgeführt werden.

Jedes Taxi besitzt eine Ordnungsnummer. In Düsseldorf wird diese Ordnungsnummer (auch Konzessionsnummer genannt) von der Genehmigungsbehörde vergeben. Der Gesetzgeber schreibt dabei sowohl das Aussehen des Schildes als auch die Position am Taxi vor. Das Konzessionsschild hat sich demzufolge in der Heckscheibe unten rechts zu befinden. Die Konzessionsnummer soll dabei sowohl von außen als auch von innen lesbar sein.

Taxis verfügen über mehrere Möglichkeiten, einen Notruf abzusetzen. Hier wollen wir auf den namhaften „stillen Alarm“ eingehen. Alle unserer Taxis sind mit diesem System ausgestattet. Dabei sind mehrere LEDs im Dachzeichen integriert. Wird der „stille Alarm“ freigegeben, blinken die LEDs in einem auffallenden Rot. Der Abstrahlwinkel ist dabei so eng geformt, dass man das Blinken im Innenraum, selbst bei Schiebedach oder Glasdächern, nicht wahrnehmen kann.

Sollte Ihnen als Verkehrsteilnehmer ein Taxi mit blinkenden LEDs auffallen, informieren Sie bitte im Zweifelsfall die Polizei.